Zusammenfassung in einfacher Sprache
ZDF Magazin Royale vom 8. Mai 2026
Die Figur „Grundi“
Die Figur „Grundi“ sieht aus wie das Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammen-Leben in Deutschland. Ein anderes Wort für das Grund-Gesetz ist Verfassung.
Das „ZDF Magazin Royale“ hat im Internet „Grundi“-Figuren verkauft. Aber seit letztem Jahr verkauft es die Figuren nicht mehr. Der Grund ist: Die „Grundi“-Figuren wurden in einer Werkstatt für behinderte Menschen zusammengebaut. Dort bekommen Menschen mit Behinderungen sehr wenig Geld für ihre Arbeit.
Info von einem Zuschauer
Wie hat das „ZDF Magazin Royale“ herausgefunden, dass die „Grundi“-Figuren in einer Werkstatt zusammengebaut wurden?
Im Dezember 2024 hat das „ZDF Magazin Royale“ eine Sendung über Inklusion gemacht. Inklusion heißt: Jeder Mensch soll an allem teilhaben können. Aber das „ZDF Magazin Royale“ hat gezeigt: Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland oft ausgegrenzt. Es gibt in Deutschland keine Inklusion. Worum es bei dieser Sendung genau ging, kannst du hier in einfacher Sprache nachlesen: https://www.andererseits.org/zusammenfassung-in-einfacher-sprache/
In der Sendung ging es auch darum, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten wenig Geld für ihre Arbeit bekommen.
Am Tag nach der Sendung hat das „ZDF Magazin Royale“ eine E-Mail von einem Zuschauer bekommen. In der E-Mail stand: Die Schwester des Zuschauers arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Dort werden die „Grundi“-Figuren für das „ZDF Magazin Royale“ zusammengebaut und verpackt. Die Menschen mit Behinderungen bekommen in dieser Werkstatt sehr wenig Geld. Die Schwester des Zuschauers hat für ihre Arbeit im November 2024 zum Beispiel nur 237 Euro bekommen.
Wenig Geld für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten
Eigentlich müssen Arbeitgeber*innen in Deutschland Arbeitnehmer*innen einen Mindest-Lohn zahlen. Wenn man 40 Stunden in der Woche in einer Firma für Mindest-Lohn arbeitet, bekommt man im Monat 2409 Euro.
Menschen mit Behinderungen bekommen in Werkstätten keinen Mindest-Lohn. Sie bekommen in Deutschland für ihre Arbeit im Durchschnitt nur ungefähr 230 Euro im Monat. Der Grund ist: Mindest-Lohn gilt nur für Arbeitnehmer*innen. Menschen mit Behinderungen sind in Werkstätten aber oft keine Arbeitnehmer*innen, sondern werden „arbeitnehmer-ähnlich“ genannt. Sie heißen deshalb „Beschäftigte“ statt „Arbeitnehmer*innen“. Und das Geld für ihre Arbeit heißt nicht Lohn, sondern Entgelt.
Das Entgelt für Werkstatt-Beschäftigte kann viel weniger sein als der Mindest-Lohn. Der Moderator Jan Böhmermann nennt das Ausbeutung. Ausbeutung heißt, dass Menschen zu wenig Geld für ihre Arbeit bekommen.
Die meisten Werkstätten in Deutschland sind Mitglied in einem Verein. Der Verein heißt „Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen“. Das „ZDF Magazin Royale“ hat den Verein gefragt: Kennt ihr eine Werkstatt, die Beschäftigten mit Behinderungen freiwillig den Mindest-Lohn zahlt? Der Verein kennt keine Werkstatt, die freiwillig den Mindest-Lohn zahlt.
Wie kam es, dass „Grundi“ in einer Werkstatt zusammengebaut wurde?
Das „ZDF Magazin Royale“ hat 2023 ein Angebot von einer Spielzeug-Firma bekommen. Die Firma wollte die „Grundi“-Figuren herstellen. Die Firma hat geschrieben: „Produktion in Deutschland“. Das heißt: Die Figuren werden in Deutschland hergestellt. Das Team vom „ZDF Magazin Royale“ dachte: Dann sind die Arbeits-Bedingungen und der Lohn in Ordnung.
Die Spielzeug-Firma hat die ersten Tausend „Grundi“-Figuren selbst zusammengebaut. Danach hat sie eine Werkstatt für behinderte Menschen beauftragt. Das hat die Spielzeug-Firma dem „ZDF Magazin Royale“ aber erst später gesagt.
In der Werkstatt für behinderte Menschen haben 19 Menschen mit Behinderungen „Grundi“-Figuren zusammengebaut. Das „ZDF Magazin Royale“ wollte den Menschen jetzt Geld geben, damit sie für die Arbeit an den Figuren mehr Geld bekommen.
Aber eine Anwältin sagt: Das ist zwar eine gute Idee, aber es hilft den Menschen nicht. Der Grund ist: Die meisten Menschen mit Behinderungen in Werkstätten bekommen Grund-Sicherung. Grund-Sicherung heißt: Der Staat gibt Menschen Geld zum Leben, wenn sie wenig Geld haben. Zum Beispiel, weil sie mit ihrer Arbeit zu wenig Geld verdienen oder weil sie nicht arbeiten können. Wenn Menschen plötzlich viel mehr Geld verdienen, bekommen sie meistens weniger Grund-Sicherung. Deshalb hätten die 19 Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt wahrscheinlich nicht mehr Geld, auch wenn das „ZDF Magazin Royale“ ihnen viel Geld gibt.
Gegen das Grund-Gesetz?
Es gibt Expert*innen, die sagen: Es ist gegen das Grund-Gesetz und gegen die UN-Behindertenrechts-Konvention, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten so wenig Geld bekommen. Das sagen zum Beispiel Jurist*innen, die sich gut mit Recht und Gesetzen auskennen. Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den viele Länder zusammen vereinbart haben. Auch Deutschland hat den Vertrag unterschrieben und muss sich daran halten.
Jan Böhmermann sagt: Die Ausbeutung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten ist wahrscheinlich gegen das Grund-Gesetz. Aber Jan Böhmermann kann das nicht entscheiden. Das Bundes-Verfassungs-Gericht muss feststellen, ob etwas gegen das Grund-Gesetz ist.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat die Aufgabe, das Grund-Gesetz zu schützen. Es muss zum Beispiel prüfen, ob Gesetze in Deutschland gegen das Grund-Gesetz verstoßen. Und ob die Grund-Rechte von Menschen beachtet oder verletzt werden.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat über die Bezahlung in Werkstätten noch nichts gesagt. Es hat sich mit der Bezahlung in Werkstätten bisher noch nie beschäftigt. Das liegt daran, dass bisher noch keine Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt bis zum Bundes-Verfassungs-Gericht geklagt haben. Man muss erst vor mehreren anderen Gerichten klagen, bevor man beim Bundes-Verfassungs-Gericht klagen kann. Solche Klagen kosten viele Tausend Euro, weil man Anwält*innen braucht. Das ist für Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, schwer zu bezahlen.
Jetzt gibt es eine Klage gegen die Bezahlung in Werkstätten
Es gibt jetzt aber einen Menschen mit Behinderungen, der gegen die Bezahlung in Werkstätten klagt. Er heißt Jürgen Linnemann und ist 57 Jahre alt. Er arbeitet seit fast 40 Jahren in Werkstätten. Linnemann hat im „ZDF Magazin Royale“ und danach im Internet mit Jan Böhmermann gesprochen. Linnemann sagt: „Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind, haben den Mindest-Lohn verdient.“
Jürgen Linnemann wird bei seinen Klagen unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das ist ein Verein, der sich für Grund- und Menschenrechte einsetzt. Der Verein möchte dafür Grundsatz-Entscheidungen erreichen. Grundsatz-Entscheidungen sind Urteile vom Bundes-Verfassungs-Gericht oder anderen hohen Gerichten. Bei solchen Urteilen geht es nicht nur um einen Fall, sondern um grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel: Müssen Menschen mit Behinderungen in Werkstätten den Mindest-Lohn bekommen?
Soraia Da Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte war auch beim „ZDF Magazin Royale“. Sie sagt: Falls die Klage keinen Erfolg hat, können wir von der Politik neue Regeln für die Werkstätten fordern. Und dass der Arbeitsmarkt inklusiver wird.
Jürgen Linnemann und die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagen zuerst bei einem Arbeits-Gericht. Sie wollen bis zum Bundes-Verfassungs-Gericht gehen. Das dauert wahrscheinlich mehrere Jahre. Wenn das Bundes-Verfassungs-Gericht in ein paar Jahren entscheidet, ist Jürgen Linnemann vielleicht schon in Rente. Er sagt: „Ich ziehe das trotzdem durch, weil ich das den Menschen mit Behinderungen versprochen habe.“
Menschen im Internet tauschen sich über die Sendung aus unter #GrundiFürAlle
Die Sendung über Inklusion von Dezember 2024:
Hier könnt ihr die Sendung über Inklusion von Dezember 2024 anschauen.
Hier könnt ihr die Zusammenfassung der Sendung über Inklusion in einfacher Sprache lesen.
Text: Constanze Busch, Nikolai Prodöhl