Mit Grundi das Grundgesetz verteidigen!

Weil das Grundgesetz für alle gilt.

Die Grundi-Actionfigur des ZDF Magazin Royale verstößt sehr wahrscheinlich gegen das Grundgesetz. Weil sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen montiert wurde – mit wahrscheinlich grundgesetzwidriger Bezahlung der Arbeit. Obwohl das Grundgesetz eigentlich für alle gilt! Du kannst eine Aktion der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Sozialhelden e.V. unterstützen. Wir wollen bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, um die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen einzuklagen.

Rund 255.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in Deutschland für rund 230 Euro im Monat – in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Auch die Grundi-Actionfiguren des ZDF Magazin Royale wurden zum Teil in so einer Werkstatt montiert.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das ZDF Magazin Royale und der Sozialhelden e.V. halten die Bezahlung in Werkstätten für behinderte Menschen jedoch für grundgesetzwidrig.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Kläger Jürgen Linnemann wollen deshalb bis zum Bundesverfassungsgericht oder darüber hinaus klagen, um festzustellen, dass auch behinderte Menschen in Werkstätten den Mindestlohn verdienen. Ein Urteil könnte das Leben von tausenden Werkstatt-Beschäftigten verändern. Der Rechtsweg durch die Instanzen wird mehrere Jahre dauern und zehntausende Euro kosten.

Du kannst diese Aktion jetzt unterstützen und einen grundgesetzwidrigen Grundi kaufen! Die Produktionsfirma des ZDF Magazin Royale, die Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, spendet 37 Euro pro verkauftem Grundi an die Gesellschaft für Freiheitsrechte und unterstützt damit die Klage gegen die ungerechte Bezahlung in Werkstätten für behinderte Menschen sowie eventuell weitere Maßnahmen durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Sozialhelden e.V., die Menschen mit Behinderungen zugutekommen. Die UE GmbH verdient am Verkauf der Grundis nichts.

Mit deinem Kauf unterstützt du:

  • Die Deckung der Rechtskosten für die Klagen von Jürgen Linnemann und eventuell weiterer Kläger*innen
  • Die Öffentlichkeitsarbeit u.a. zur Begleitung der Klagen
  • Den Aufbau von Präzedenzfällen für tausende Werkstatt-Beschäftigten in Deutschland
  • Weitere Maßnahmen, um Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern

Einer, der für Mindestlohn klagt

Jürgen Linnemann arbeitet seit Ende der 1980er-Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für die Werkstatt und für externe Kund*innen bereitet er kistenweise Dokumente so auf, dass sie eingescannt und digitalisiert werden können. Dafür muss er Papiere sortieren, von Büroklammern und Tackernadeln befreien und mit Trennblättern versehen. Er leistet echte Arbeit. Aber weil er in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, gilt für ihn kein Mindestlohn.

„Menschen mit Behinderung verdienen in Werkstätten für ihre Arbeit kaum mehr als 200 Euro im Monat. Ich fordere den Mindestlohn.“ – Jürgen Linnemann

Deswegen geht Jürgen Linnemann vor Gericht. Gewinnt er, schafft das einen Präzedenzfall für Tausende: für mehr Unabhängigkeit, Gerechtigkeit und ein Grundgesetz, das wirklich für alle gilt. Alle Informationen zur Klage gibt es auf der Website der Gesellschaft für Freiheitsrechte, unter freiheitsrechte.org/werkstaetten.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte begleitet die Klagen juristisch. Der Sozialhelden e.V. begleitet Jürgen Linnemann und mögliche weitere Kläger*innen bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Alle Informationen zur Rolle der Sozialheld*innen im Zuge dieser Klage gibt es unter sozialhelden.de/gemeinsam/mindestlohn-fuer-alle.

Du möchtest auf dem Laufenden bleiben – wie Jürgen Linnemanns Klage vorangeht und was als nächstes kommt. Der beste Weg dafür ist der Newsletter der Gesellschaft für Freiheitsrechte, unter freiheitsrechte.org/newsletter.

Eine Figur. Ein Grundrecht.